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Neues Laser-Beschriftungssystem für unsere Schlauchfassungen
Die DGUV-Regel 113-015 für den sicheren Einsatz von
Schlauchleitungen (vorher BGR 237) schreibt vor, dass alle
Schlauchhersteller dazu verpflichtet sind, sämtliche Schlauchfassungen
mit den folgenden Angaben zu markieren: Name des Herstellers, Jahr,
Monat und dynamischer Betriebsdruck.
Bislang haben wir bei der Beschriftung auf unsere altbewährte,
automatische Rolliermaschine ohne Computersteuerung gesetzt, die uns
auch weiterhin zur Verfügung steht. Das neue zusätzliche
Faser-Laser-Beschriftungssystem von der Firma RÖLTGEN ist sehr einfach
in der Handhabung. Die hohe Qualität äußert sich in der langen
Lebensdauer der Laserquelle (ca. 50.000 Stunden), dem sehr guten
Wirkungsgrad, der guten Verarbeitung der Komponenten und somit einer
sehr sauberen Markierung. Dieser computergesteuerte Faser-Laser ist
nahezu wartungsfrei, kompakt und unempfindlich gegen äußere Einflüsse.
Die geschlossenen Systeme von RÖLTGEN können fast alle Metalle und
Kunststoffe in sehr hoher Geschwindigkeit kennzeichnen.
Zusätzlich haben wir ein Rauchabzugssystem installiert, das den beim
Laserprozess entstehenden Schmutz und Dampf direkt absaugt, so dass
einer Verschmutzung des Lasers vorgebeugt wird. Kurzfristig geplant, ist
die Anschaffung einer automatischen Zuführung, so dass es möglich ist,
mehrere Hundert Fassungen durchlaufend zu beschriften.
Vorteile für Sie und uns! Fassungen jeder Größe, auch ganz kleine,
können ab sofort problemlos beschriftet werden. Der neue Laser
garantiert eine bessere Lesbarkeit der Markierung und mögliche
Verformungen der Fassungen können ganz ausgeschlossen werden.
Täglich noch besser zu werden, ist unser Ziel!
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